Inhaltsverzeichnis

Satzung

BDS Schießgruppe Prenden e.V.

Download: satzung-sg-prenden-ev-20180309.pdf (Stand: 09.03.2018)

§ 1 Name, Sitz

§ 2 Gemeinnützigkeit

Zuwendungen aus Mitteln des Vereins oder des Dachverbandes BDS.

§ 3 Zweck

§ 4 Der Vorstand

stellvertretenden Sportleiter sowie dem Schatzmeister zusammen.

gegenüber den Gremien des Dachverbandes, sowie anderen Stellen ein, soweit mittelbare Mitglieder der SG satzungsgemäß und von Rechts wegen nicht selbstständig handeln können. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.

§ 5 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 6 Mitgliedschaft

§ 7 Rechte und Pflichten

Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge, die sich auf das laufende Kalenderjahr beziehen. Diese sind spätestens bis zum 15.01. des laufenden Kalenderjahres auf das Vereinskonto einzuzahlen. Umlagen dürfen nur beschlossen werden zur Erfüllung des Vereinszwecks und zur Deckung eines größeren Finanzbedarfs des Vereins, der mit regelmäßigen Beiträgen nicht erfüllt werden kann. Umlagen können nur von der Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

§ 8 Ende der Mitgliedschaft

§ 9 Aufnahmegebühren / Mitgliedsbeiträge

§ 10 Mitgliederversammlung

postalisch. Die Beschlussfähigkeit ist, egal wie viel Prozent der Mitglieder zum Termin erscheinen, immer gegeben. Mindestanzahl 2 Mitglieder. Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich zu protokollieren und vom jeweiligen Protokollführer sowie vom Leiter der Versammlung zu unterzeichnen.

3. Aus begründeten Anlässen heraus können durch die Mitglieder der SG die Durchführung weiterer Mitgliederversammlungen beantragt werden. Voraussetzung dafür ist ein schriftlicher Antrag, in dem mindestens 25% der Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung verlangen.

§ 11 Haftung und Auflösung der SG

§ 12 Inkrafttreten

Diese Satzung wurde auf der fortgesetzten Gründungsversammlung durch die Gründungsmitglieder der SG am 07.08.2015 beschlossen und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Die Satzungsänderung wurde am 05.03.2016 auf der Mitgliederversammlung 2016 und der am 09.11.2016 durchgeführten 2. Außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit Wirkung vom 09.11.2016 in Kraft. Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 09.03.2018 über die Änderung der Satzung und Änderung des Vereinslogos tritt diese mit sofortiger Wirkung in Kraft.